Viele Menschen können sich ein Leben ohne Haustiere nicht vorstellen. Sollen sie in die Mietwohnung einziehen, kommt es oft zu Unklarheiten und manchmal zu Streit mit dem Vermieter. Diese Regeln solltet ihr kennen, wenn ihr mit Tieren zusammenleben wollt.

Grundsätzlich darf euch niemand verbieten, Haustiere zu halten. Es gibt jedoch Regeln, die eingehalten werden müssen. Zum Beispiel darf der Vermieter bestimmte Tiere ausschließen, wenn durch sie die Gefahr besteht, dass die Wohnung beschädigt wird oder andere Mietparteien gefährdet oder gestört werden.
Kleintiere erlaubt – doch es gibt Ausnahmen
Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Reptilien, Fische oder Vögel, die in einem Käfig, Terrarium oder Aquarium leben, sind grundsätzlich in Mietwohnungen erlaubt. Ausnahmen gelten jedoch für Kleintiere, die einen intensiven Eigengeruch haben oder die sehr laut sein können. Für sie dürfen Vermieter ein Verbot aussprechen.

Katzen und Hunde in der Mietwohnung – eine Einzelfall-Entscheidung
Katzen und Hunde zählen nicht zu den Kleintieren, daher solltet ihr vor dem Einzug oder ihrer Anschaffung schriftlich mit dem Vermieter abklären, ob ihr sie in der Wohnung halten dürft. Die Erlaubnis gilt allerdings nicht allgemein. Für jedes weitere Tier müsst ihr erneut um Erlaubnis bitten. Nur mit einer nachvollziehbaren Begründung darf der Vermieter der Haltung widersprechen. Folgende Gründe darf euer Vermieter anführen, wenn er die Haltung einer Katze oder eines Hundes verbieten möchte:
- Das Tier verursacht Schäden an der Wohnung, beispielsweise durch Kratzen an Türen und Wänden
- Die Nachbarn werden durch den Vierbeiner gestört, zum Beispiel durch lautes Bellen
- Es befinden sich zu viele Tiere in der Wohnung (ein oder zwei gelten als üblich)
- Die Wohnung erlaubt keine artgerechte Haltung des gewünschten Haustieres, beispielsweise wegen einer zu geringen Quadratmeterzahl
- Der Vierbeiner gilt als gefährlich, wie beispielsweise ein Listenhund
- Ein Hausbewohner leidet unter einer starken Allergie gegen den Hund oder die Katze und wird dadurch gefährdet
Im Einzelfall kann der Vermieter darauf bestehen, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, beispielsweise eine Kastration des Vierbeiners oder der Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung.
Brauchen exotische und gefährliche Tiere eine Erlaubnis?
Die Haltung exotischer Tiere wie Spinnen oder Schlangen bedarf ebenfalls der Erlaubnis des Vermieters, am besten schriftlich. Außerdem müsst ihr nachweisen, dass von dem Lebewesen keine Gefahr ausgeht und es in einem sicheren und verschließbaren Käfig oder Terrarium gehalten wird.

Jedes Bundesland hat eigene Regelungen und Einstufungen, welche Tiere als gefährlich gelten. Informiert euch bei eurer Gemeinde oder den zuständigen Behörden in eurer Region, ob zusätzlich eine Halteerlaubnis nötig ist.
Darf der Vermieter die Erlaubnis zur Haustierhaltung wieder zurückziehen?
Für gewöhnlich ist die Haltung eines Heimtieres an bestimmte Bedingungen geknüpft. Werden diese missachtet, sodass das Haus, die Wohnung oder andere Mietparteien Schaden nehmen oder sich belästigt fühlen, kann euer Vermieter die Erlaubnis widerrufen.
Was ist vor der Anschaffung eines Haustiers zu beachten?
Die Anschaffung eines Tieres will gut überlegt sein. Je nachdem, um welches es sich handelt, geht damit eine langjährige Verpflichtung einher. Überlegt euch also gut, ob ihr diese Verpflichtung tragen könnt und wollt. Auch die Unterhalts- und Tierarztkosten sollten bedacht werden. Für Heimtiere, die sehr alt werden können, lohnt sich womöglich eine Krankenversicherung. Insbesondere im Alter können sich die Arztrechnungen häufen und hoch ausfallen.

Ihr seid sicher, dass ihr ein Haustier halten möchtet? Dann sind dies die nächsten Schritte:
- Überprüft in eurem Mietvertrag die aufgeführten Klauseln zur Haustierhaltung.
- Informiert euren Vermieter über den Wunsch, ein Heimtier zu halten sowie über die Tierart und ggf. Rasse.
- Achtet bei der Wahl eures tierischen Mitbewohners darauf, dass dessen Charakter zu euch, zu eurer Familie und Wohnumgebung passt. Ein Hund, der beispielsweise aggressiv auf Kinder reagiert, hat in einer Familie mit Kind nichts zu suchen.
- Wartet auf die Erlaubnis des Vermieters, ehe ihr das Tier oder Zubehör anschafft.
- Bereitet euer Zuhause auf die Ankunft des Lebewesens vor. Richtet einen Futter- und Schlafplatz oder ein artgerechtes Gehege her und besorgt das passende Futter.
- Nehmt euch Zeit für die Ankunft eures Lieblings. Für die meisten Tiere sind ein Umzug und das Kennenlernen von neuen Menschen mit viel Stress verbunden. Gebt dem Lebewesen Zeit, sich einzugewöhnen, und seid zuhause, damit es sich an euch gewöhnen kann. Insbesondere junge Hunde oder Katzen müssen zunächst lernen, was sie in ihrem neuen Zuhause dürfen, wo ihre Rückzugsorte sind und wo sie ihr Geschäft verrichten dürfen.
Tierhaltung im Mietvertrag – erlaubte und ungültige Klauseln
Im Mietvertrag darf kein pauschales Haustierverbot ausgesprochen werden. Gleichzeitig bedeutet das Fehlen eines Verbots aber nicht, dass jedes Tier gehalten werden darf. Die Entscheidung ist von individuellen Faktoren abhängig.
Klauseln zur Haustierhaltung sind im Mietvertrag rechtlich gültig, wenn nach Tierarten differenziert wird:
- Kleintiere in Gehegen und Käfigen sind grundsätzlich erlaubt. Hierzu zählen Mäuse, Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Vögel (Ausnahme: Papageien) und Fische.
- Hunde und Katzen unterliegen der Einzelfallentscheidung und benötigen eine Erlaubnis seitens des Vermieters. Gleiches gilt für Frettchen, Papageien, Ratten und exotische Tiere. Ein pauschales Haltungsverbot ist nicht zulässig.
- Gefährliche Lebewesen dürfen vom Vermieter verboten werden.
- Therapietiere und Blindenhunde sind immer erlaubt. Sie müssen jedoch als solche zugelassen sein.
Amelie Hanke